Die Bundesregierung hat in ihrem Antiteuerungspaket die unteren Einkommenssteuerstufen gesenkt, somit bleibt mehr vom NETTO-Lohn übrig. Eine weitere Maßnahme ist die Mitarbeiterprämie. Hierbei können Mitarbeiter von bis zu 3.000, – Euro profitieren und das steuerfrei.
Eine Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000, – Euro jährlich muss allen Arbeitnehmern oder zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Die Höhe der Beteiligung kann innerhalb aller Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern nach objektiven Merkmalen unterschiedlich gestaffelt sein. Grundsätzlich orientiert sich eine Gewinnbeteiligung am Gewinn des Unternehmens, sie kann aber auch an die für das Unternehmen passenden, objektivierbaren Erfolgsgrößen anknüpfen. Die Beteiligung ist allerdings durch den Erfolg des Unternehmens gedeckelt.
Neben der steuerfreien Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000, – Euro ist auch eine steuerfreie Kapitalbeteiligung von ebenfalls 3.000, – Euro pro Jahr möglich. Die Befreiung für Gewinnbeteiligungen gilt ab 2022 und bezieht sich damit bereits auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021. Die Befreiung bezieht sich nur auf die Einkommensteuer, nicht auf die Sozialversicherung, den Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag oder die Kommunalsteuer.