Wichtige Neuerungen im Jahr 2025!

Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich, darunter ein höheres Kilometergeld, steuerliche Erleichterungen und auch Anpassungen bei den Absetzbeträgen. Auch die Familienbeihilfe, die Geschwisterstaffel, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden erhöht. Was sich 2025 noch alles ändert, findet sich in diesem Überblick.

Anhebung der Steuerstufen
Durch die Abschaffung der Kalten Progression steigen die Grenzwerte der Steuertarife bis hin zum Spitzensteuersatz. Dies sorgt für mehr Netto-Einkommen für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Einkommensgrenzen der Steuerstufen werden um rund 4 Prozent angehoben. Einkommen bis zu 13.308
Euro bleiben weiterhin steuerfrei. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt nach wie vor für Einkommen über 1.000.000 Euro.

Kilometergeld-Erhöhung
Ab dem 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld auf 50 Cent pro Kilometer erhöht – unabhängig davon, ob ein Pkw (bisher 42 Cent), Motorrad (bisher 24 Cent) oder ein Fahrrad (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern) genutzt wird. Für Mitfahrende steigt der Zuschlag von 5 auf 15 Cent pro Kilometer.
Neu: Auch für die Nutzung eines Fahrrads ab einem Kilometer gilt nun der neue Satz von 50 Cent.

Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags
Der Verkehrsabsetzbetrag wird auf 487 Euro angehoben und in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Für niedrigere Einkommen gelten weiterhin höhere Zuschläge, die ebenfalls um fünf Prozent erhöht werden.

Änderungen bei Dienstwohnungen
Die sachbezugsfreie Wohnfläche für Dienstwohnungen wird auf 35 Quadratmeter erweitert. Gemeinschaftsräume werden künftig nicht mehr vollständig den einzelnen Bewohnern zugerechnet, sondern aliquot verteilt.

Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
Angehoben werden im neuen Jahr auch die Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro), das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben. Diese Anpassung orientiert sich an der Inflation und den steigenden Reisekosten.

Pensionen steigen um 4,6 Prozent
Pensionistinnen und Pensionisten erhalten ab 2025 eine Erhöhung von 4,6 Prozent. Wer Bezüge von 6.060 Euro oder mehr erhält, bekommt einen Fixbetrag von 276,76 Euro. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Mindestpensionen wird auf 1.273,99 Euro monatlich angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf
551,10 Euro, die Höchstbeitragsgrundlage auf 6.450 Euro. Die Aliquotierung bleibt weiterhin ausgesetzt, sodass alle, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, das volle Plus erhalten.

Einführung eines Einwegpfandsystems
Ab Januar 2025 wird ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Aluminiumdosen erhoben. Ziel ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Verbraucher erhalten das Pfand beim Zurückgeben der Behälter erstattet.

Jährliche Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen
Die Sozial- und Familienleistungen werden mit Beginn 2025 um 4,6 Prozent angehoben. Die Familienbeihilfe beträgt nunmehr abhängig vom Alter des Kindes zwischen 138,40 Euro und 200,40 Euro. Auch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag auf 601,00 Euro, der
Kinderabsetzbetrag auf 70,90 Euro, der Mehrkindzuschlag auf 24,40 Euro, der Pensionistenabsetzbetrag auf 1.002,00 Euro und der Unterhaltsabsetzbetrag auf 37,00 bis 73,00 Euro. Das Pflegegeld wird ebenso um 4,6 Prozent erhöht. Diese Anpassung soll pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige
unterstützen.

Alleinerzieher-Zuschuss bleibt dauerhaft
Der bisher befristete Zuschuss von 60 Euro pro Monat und Kind für Alleinerziehende mit geringem Einkommen wird ab 2025 zu einer dauerhaften Leistung.

Telearbeit statt Homeoffice
Das neue „Telearbeitsgesetz“ ersetzt die bisherigen Homeoffice-Regelungen und ermöglicht ortsunabhängiges Arbeiten, sofern dies mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Telearbeitsorte umfassen: Haupt- und Nebenwohnsitze, Wohnungen von Angehörigen, Internet-Cafés, Bibliotheken, CoworkingSpaces sogar Urlaubsorte. Die Homeoffice-Pauschale wird in Telearbeitspauschale umbenannt und bleibt bei 3 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.

Einheitliche Ladekabel
Seit dem 28. Dezember 2024 müssen elektronische Geräte wie Smartphones, Kameras, Tablets und Kopfhörer mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein. Ab 2026 gilt dies auch für Notebooks.

Vignette und österreichweiter KlimaTicket um 7,7 Prozent teurer
Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als 100 Euro, bei der MotorradJahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert. Der Preis für das KlimaTicket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1.179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um
rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich.

CO2-Steuer steigt
Die CO2-Steuer in Österreich wird 2025 weiter erhöht: Sie steigt von derzeit 45 auf 55 Euro pro Tonne. An den Zapfsäulen bedeutet das eine Erhöhung von rund drei Cent, aufgrund des höheren CO2-Gehalts je Liter ist Diesel stärker betroffen. Insgesamt machen die CO2-Kosten 2025 inklusive Umsatzsteuer bei
Benzin 15 Cent und bei Diesel 16,5 Cent der Zapfsäulen-Preise aus.

Lockerung bei Wohnkrediten
Die aktuell strengen Vergabekriterien für Immobilienkredite (KIM-Verordnung) laufen Mitte 2025 aus. Diese KIM-Verordnung regelt seit Sommer 2022 unter anderem den Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten (mindestens 20 Prozent) sowie die Höhe der Rückzahlungsrate (maximal 40 Prozent des
verfügbaren Nettohaushaltseinkommens). Ab Juni werden Eigenmittelanteil und Rückzahlungsraten nur noch als Empfehlung betrachtet, was den Zugang zu Wohnkrediten erleichtern soll.